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NISG 2026 Check: sechs Fragen zur Betroffenheit

Für Unternehmen in Wien und Österreich: Anwendungsbereich einordnen, offene Punkte erkennen und nächste Schritte planen.

NISG 2026: Sind Sie betroffen?

Sechs Fragen. Eine Ersteinschätzung, relevante Fristen und nächste Schritte. Kostenlos, ohne E-Mail oder Unternehmensdokumente.

Rechtsstand geprüft am 21. Oktober 2026. Quellen und Grenzen

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Bei normalen Unternehmen: Niederlassung in Österreich. Digitale Anbieter haben Sonderregeln zur Hauptniederlassung, Telekommunikation zum Leistungsort (§ 28). Ein Kunde in Wien allein genügt nicht.

Anlage 1: Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trink-/Abwasser, digitale Infrastruktur, B2B-IKT-Verwaltung, öffentliche Verwaltung, Weltraum. Anlage 2: Post/Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, bestimmte Herstellung, digitale Plattformen, Forschung. Entscheidend ist die genaue Einrichtungsart, nicht nur die Branchenüberschrift.

Groß: mindestens 250 Beschäftigte ODER Umsatz > 50 Mio. Euro UND Bilanzsumme > 43 Mio. Euro. Mittel: mindestens 50 Beschäftigte ODER Umsatz > 10 Mio. Euro UND Bilanzsumme > 10 Mio. Euro, sofern nicht schon groß. Jahresarbeitseinheiten und maßgebliche Rechnungsperioden nach § 25/EU-KMU-Regeln verwenden. Bei der Finanzalternative müssen BEIDE Werte überschritten sein.

Konzern- und Partnerdaten können hinzuzurechnen sein, auch aus dem Ausland. § 25 Abs. 4 verlangt für die Ausnahme organisatorische, technische UND operative Unabhängigkeit der relevanten Systeme. Eine eigene GmbH allein belegt das nicht.

Bitte den stärksten zutreffenden Grund wählen. DNS meint Dienste für Dritte, nicht den Besitz einer Domain. Registrar/Domain-Reseller ist eine eigene Kategorie. Mögliche Kritikalität ersetzt keinen Bescheid.

DORA befreit nicht pauschal von der Registrierung. Öffentliche Verwaltung und Ausnahmen nach § 24 Abs. 6 benötigen eine Einzelfallprüfung. Ein Kundenfragebogen allein macht einen Lieferanten nicht unmittelbar betroffen.